Es kommt nicht darauf an dem Leben mehr Tage hinzuzufügen, sondern den Tagen mehr Leben.      Cicely Saunders Es kommt nicht darauf an dem Leben mehr Tage hinzuzufügen, sondern den Tagen mehr Leben.      Cicely Saunders

Vorsorgende Papiere



Unfälle oder Krankheiten können dazu führen, dass man seine  Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln oder sich nicht mehr dazu äußern kann. Vorsorgende Papiere regeln diese Situation, denn Eltern, Ehepartner und Kinder können ohne Vollmacht keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen.
Um das Selbstbestimmungsrecht auch in diesen Situationen zu wahren, gibt es die „Vorsorgenden Papiere“. Darunter versteht man im Einzelnen:

  • Die Patientenverfügung
  • Die Gesundheitsvollmacht
  • Die Generalvollmacht
  • Die Betreuungsverfügung


In einer Patientenverfügung kann im Voraus, für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, Wunsch und Willen bezüglich der ärztlichen Behandlung festgelegt werden. Eine Patientenverfügung ist ohne notarielle Beurkundung gültig.

In der Gesundheitsvollmacht werden ein oder zwei Personen bestimmt, denen man für den Bereich der ärztlichen Behandlung eine Vollmacht erteilt. Eine Gesundheitsvollmacht ist ohne notarielle Beurkundung gültig.    

In einer Generalvollmacht wird der/den bestimmten Vertrauensperson/en allumfassende Vertretungsvollmacht in allen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten erteilt. Auch die Befugnis zu Entscheidungen in allen Gesundheitsangelegenheiten ist in einer Generalvollmacht enthalten. Zur besseren Anerkennung im Rechts- oder Geschäftsverkehr wird eine Beratung und Beurkundung durch einen Notar empfohlen, für Grundstücksgeschäfte ist sie unerlässlich.

Wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung die Fähigkeit, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, eingeschränkt ist und keine Vollmacht erteilt wurde, wird von Staats wegen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet

Mit einer Betreuungsverfügung kann man eine Person benennen, die die Betreuung übernehmen soll und/oder Wünsche hinsichtlich der Ausübung äußern. Diese wird in Baden Württemberg von den Notariaten bestellt und überwacht.

Das Beratungsangebot zu den vorsorgenden Papieren orientiert sich an der Esslinger Initiative.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen und einen persönlichen Gesprächstermin: Sandra Beck, 07021-9209227, s.beck@kdv-es.de